
Kostendämpfung und Zielvorgaben
Mehrheitsfähig im Parlament sind Massnahmen gegen das Kostenwachstum und mehr Geld für die individuelle Prämienverbilligung. So lassen sich die ausführlichen Debatten über die Kostenbremse-Initiative der Mitte und die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP während der Sommersession zusammenfassen. Die beiden Initiativen waren im Nationalrat chancenlos. Im Ständerat wird es nicht anders sein. Dennoch besteht ein Konsens für weitere Massnahmen gegen das Kostenwachstum und auch dafür, mehr Geld für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) einzusetzen. Mit den beiden indirekten Gegenvorschlägen zu den zwei Volksinitiativen sind vom Nationalrat die Eckpfeiler gesetzt worden. Für die IPV will die grosse Kammer statt aktuell 5,5 Milliarden Franken künftig 7,7 Milliarden Franken einsetzen. Der Ständerat dürfte weniger ausgabefreudig sein und versuchen, das IPV-Wachstum zu dämpfen. Zum Vergleich dazu: Die SP-Prämien-Entlastungs-Initiative würde für Mehrkosten im Umfang von rund 4,5 Milliarden Franken sorgen.
Im Nationalrat stand im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative das Prestigeprojekt des Gesundheitsministers, die Zielvorgabe für das Wachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), zur Debatte. Beschlossen wurden nicht die umfangreichen, sich über mehrere Seiten Gesetzestext ausbreitenden Artikel des ursprünglichen bundesrätlichen Vorschlags, sondern eine massiv reduzierte Variante der vorberatenden Kommission. Auf Stufe des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sollen Kosten- und Qualitätsziele verankert werden. Offen bleibt zurzeit noch, ob in Zukunft den Behörden auch das Recht eingeräumt wird, Massnahmen zu ergreifen und durchzusetzen, falls die angestrebten Kosten- und Qualitätsziele nicht erreicht werden. Darüber hinaus will der Nationalrat dem Bundesrat weitere subsidiäre Kompetenzen zur Durchsetzung der KVG-Bestimmungen für die Tarife einräumen.
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031 359 12 67
bruno.henggi@fmh.ch
Im Nationalrat stand im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative das Prestigeprojekt des Gesundheitsministers, die Zielvorgabe für das Wachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), zur Debatte. Beschlossen wurden nicht die umfangreichen, sich über mehrere Seiten Gesetzestext ausbreitenden Artikel des ursprünglichen bundesrätlichen Vorschlags, sondern eine massiv reduzierte Variante der vorberatenden Kommission. Auf Stufe des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sollen Kosten- und Qualitätsziele verankert werden. Offen bleibt zurzeit noch, ob in Zukunft den Behörden auch das Recht eingeräumt wird, Massnahmen zu ergreifen und durchzusetzen, falls die angestrebten Kosten- und Qualitätsziele nicht erreicht werden. Darüber hinaus will der Nationalrat dem Bundesrat weitere subsidiäre Kompetenzen zur Durchsetzung der KVG-Bestimmungen für die Tarife einräumen.
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